Was ist NIS2?

Die NIS2-Richtlinie einfach erklärt: Wer betroffen ist, was sie verlangt und warum Drittparteienmanagement dabei zentral ist.

NIS2 in einem Satz

Die NIS2-Richtlinie (Richtlinie EU 2022/2555) ist die überarbeitete EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit. Sie verpflichtet Unternehmen in kritischen und wichtigen Sektoren, ihre Cybersicherheit — einschließlich der Sicherheit ihrer Lieferketten — systematisch zu managen.

Im Gegensatz zu DORA, die als EU-Verordnung direkt gilt, muss NIS2 von jedem Mitgliedstaat in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland geschieht das durch das NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG), in Österreich durch das NISG 2024.

Wer ist von NIS2 betroffen?

NIS2 erweitert den Anwendungsbereich der ursprünglichen NIS-Richtlinie drastisch. Betroffen sind Unternehmen in 18 Sektoren, aufgeteilt in zwei Kategorien:

Sektoren mit hoher Kritikalität (Anhang I)

  • Energie (Strom, Öl, Gas, Fernwärme, Wasserstoff)
  • Verkehr (Luft, Schiene, Wasser, Straße)
  • Bankwesen und Finanzmarktinfrastrukturen
  • Gesundheitswesen
  • Trinkwasser und Abwasser
  • Digitale Infrastruktur (DNS, TLD, Cloud, Rechenzentren, CDNs)
  • ICT-Service-Management (B2B)
  • Öffentliche Verwaltung
  • Weltraum

Sonstige kritische Sektoren (Anhang II)

  • Post- und Kurierdienste
  • Abfallbewirtschaftung
  • Chemie
  • Lebensmittel
  • Verarbeitendes Gewerbe / Produktion
  • Digitale Dienste (Online-Marktplätze, Suchmaschinen, soziale Netzwerke)
  • Forschung

Größenkriterium

NIS2 betrifft grundsätzlich Unternehmen ab:

  • 50 Mitarbeiter oder
  • 10 Millionen EUR Jahresumsatz

Bestimmte Unternehmen — wie DNS-Dienstleister oder qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter — fallen unabhängig von der Größe unter die Richtlinie.

Die zentralen Pflichten unter NIS2

1. Risikomanagement-Maßnahmen

Betroffene Unternehmen müssen ein umfassendes Cybersicherheits-Risikomanagement implementieren. Dazu gehören:

  • Risikoanalyse und Sicherheitskonzepte für Informationssysteme
  • Bewertung der Wirksamkeit von Sicherheitsmaßnahmen
  • Kryptografie und Verschlüsselung
  • Sicherheit des Personals, Zugangskontrollen
  • Multi-Faktor-Authentifizierung

2. Sicherheit der Lieferkette

Für das Thema Drittparteienmanagement besonders relevant: NIS2 verpflichtet Unternehmen ausdrücklich, die Sicherheit ihrer Lieferkette zu gewährleisten.

Das bedeutet:

  • Risikobewertung der direkten Lieferanten und Dienstleister
  • Berücksichtigung der Cybersicherheitspraktiken der Lieferanten
  • Vertragliche Absicherung von Sicherheitsanforderungen
  • Berücksichtigung der Gesamtqualität der Produkte und Dienste

Vertiefung: NIS2 und Lieferkettenmanagement.

3. Meldepflichten

Signifikante Sicherheitsvorfälle müssen gemeldet werden:

  • Frühwarnung: Innerhalb von 24 Stunden
  • Erstbewertung: Innerhalb von 72 Stunden
  • Abschlussbericht: Innerhalb eines Monats

4. Governance und Verantwortlichkeit

Die Geschäftsführung trägt die Verantwortung für die Cybersicherheit — und kann persönlich haftbar gemacht werden.

Vertiefung: NIS2 Geschäftsführer-Haftung.

NIS2 vs. DORA: Was ist der Unterschied?

Beide Regulierungen adressieren Cybersicherheit und Drittparteienrisiken, aber mit unterschiedlichem Fokus:

DimensionDORANIS2
TypEU-Verordnung (direkt anwendbar)EU-Richtlinie (nationale Umsetzung)
ZielgruppeFinanzsektor18 Sektoren (inkl. Finanz)
FokusICT-Risiken und digitale ResilienzBreite Cybersicherheit
TPRMSehr detailliert (Art. 28-30, RoI)Allgemein (Lieferkettensicherheit)
GeltungSeit Januar 2025Nationale Umsetzung läuft

Für Finanzunternehmen gilt: DORA hat Vorrang als lex specialis (spezielleres Gesetz). Aber: NIS2 kann zusätzliche Anforderungen stellen, die über DORA hinausgehen.

Ausführlicher Vergleich: DORA vs. NIS2.

Warum NIS2 auch ohne fertiges Gesetz relevant ist

Die nationale Umsetzung in Deutschland läuft noch. Trotzdem sollten betroffene Unternehmen jetzt handeln:

  1. Die Anforderungen stehen fest. Die EU-Richtlinie definiert die Pflichten. Die nationale Umsetzung konkretisiert Details, aber die Grundpflichten ändern sich nicht.
  2. Umsetzung braucht Zeit. Cybersicherheits-Risikomanagement und Lieferkettenmanagement lassen sich nicht in wenigen Wochen aufbauen.
  3. Kunden und Partner fragen. Grossunternehmen, die selbst NIS2-pflichtig sind, werden Anforderungen an ihre Lieferanten weitergeben — auch an kleinere.
  4. Wettbewerbsvorteil. Unternehmen, die früh handeln, können NIS2-Readiness als Differenzierungsmerkmal nutzen.

Nächste Schritte