DORA vs. NIS2 — Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Wie sich DORA und NIS2 unterscheiden, wo sie sich überschneiden und was das für Ihr Drittparteienmanagement bedeutet.

Zwei Regulierungen, ein Ziel

DORA und NIS2 verfolgen im Kern dasselbe Ziel: Die digitale Widerstandsfähigkeit europäischer Unternehmen stärken. Aber sie tun es auf unterschiedliche Weise, für unterschiedliche Zielgruppen und mit unterschiedlicher Detailtiefe.

Für Unternehmen, die unter beide Regulierungen fallen — oder unsicher sind, welche sie betrifft — ist der Vergleich entscheidend.

Die Unterschiede auf einen Blick

DimensionDORANIS2
RechtsformEU-Verordnung (direkt anwendbar)EU-Richtlinie (nationale Umsetzung nötig)
Geltung seit17. Januar 2025Nationale Umsetzung läuft (2025/2026)
ZielgruppeFinanzsektor (Banken, Versicherer, Zahlungsinstitute etc.)18 Sektoren (Energie, Gesundheit, Transport, Produktion etc.)
GrößenschwelleKeine — alle regulierten FinanzunternehmenAb 50 Mitarbeiter oder 10 Mio. EUR Umsatz
FokusICT-Risiken und digitale operationelle ResilienzBreite Cybersicherheit
AufsichtNationale Finanzaufsicht (BaFin, FMA)Nationale Cybersicherheitsbehörden (BSI in DE)

Drittparteienmanagement im Vergleich

Hier liegt einer der größten Unterschiede — und gleichzeitig die größte Überschneidung:

DORA: Hochdetailliert

DORA widmet dem ICT-Drittparteirisiko drei eigene Artikel (28-30) mit sehr konkreten Anforderungen:

  • Register of Information (Art. 28): Strukturiertes Register aller ICT-Dienstleister im EBA-Format
  • Risikobewertung und Überwachung (Art. 29): Laufende Bewertung, Konzentrationsrisiko-Analyse, Exit-Pläne
  • Vertragliche Pflichtklauseln (Art. 30): 10 konkrete Klauseln, die in jedem ICT-Vertrag stehen müssen

Dazu kommt die Möglichkeit der EU-Aufsicht, “kritische ICT-Drittdienstleister” direkt zu überwachen.

NIS2: Allgemeiner, aber breit

NIS2 verlangt “Sicherheit der Lieferkette” als eine der Kernpflichten, lässt aber mehr Spielraum in der Umsetzung:

  • Risikobewertung der Lieferanten und Dienstleister
  • Berücksichtigung der Cybersicherheitspraktiken der Anbieter
  • Vertragliche Absicherung (ohne konkrete Klauselliste)
  • Laufende Überwachung
AspektDORANIS2
Dienstleister-RegisterPflicht (EBA-Format)Nicht explizit vorgeschrieben, aber implizit notwendig
Vertragliche KlauselnPflichtklauseln definiertAllgemeine Anforderung, keine Klauselliste
RisikobewertungTPRA-Methodik, quantitativAllgemeine Risikobewertung
KonzentrationsrisikoExplizit adressiertNicht explizit, aber Teil der Risikobewertung
Exit-StrategienPflicht für kritische AnbieterNicht explizit vorgeschrieben
Sub-OutsourcingDokumentationspflichtTeil der Lieferkettenbewertung
DetailgradSehr hochPrinzipienbasiert

Governance und Haftung

DORA

DORA verlangt, dass die Geschäftsleitung die ICT-Risikomanagement-Strategie genehmigt und überwacht. Die Verantwortung ist klar zugeordnet, aber die persönliche Haftung richtet sich nach nationalem Recht.

NIS2

NIS2 geht weiter: Die Geschäftsleitung haftet persönlich. Bußgelder können bis zu 10 Mio. EUR oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Geschäftsführer müssen an Cybersicherheits-Schulungen teilnehmen.

Vertiefung: NIS2 Geschäftsführer-Haftung.

Meldepflichten

AspektDORANIS2
Was melden?Schwerwiegende ICT-bezogene VorfälleErhebliche Sicherheitsvorfälle
FrühwarnungNicht explizit24 Stunden
ErstmeldungInnerhalb der Fristen der Aufsicht72 Stunden
AbschlussberichtNach Abschluss der Analyse1 Monat
An wen?Finanzaufsicht (BaFin/FMA)Nationale Cybersicherheitsbehörde (BSI)

Lex specialis: Was gilt, wenn beide zutreffen?

Finanzunternehmen fallen unter DORA und potenziell unter NIS2. Was gilt?

DORA hat Vorrang als lex specialis (spezielleres Gesetz). Das bedeutet: Wo DORA konkretere Anforderungen stellt, verdrängt sie NIS2. Aber: NIS2 kann zusätzliche Anforderungen stellen, die über DORA hinausgehen — z.B. bei der persönlichen Geschäftsführer-Haftung.

In der Praxis heißt das für Finanzunternehmen:

  • DORA ist der primäre Rahmen für ICT-Risikomanagement
  • NIS2-Anforderungen, die über DORA hinausgehen, sind zusätzlich zu berücksichtigen
  • Die Meldepflichten richten sich nach DORA (an die Finanzaufsicht, nicht an das BSI)

Gemeinsame Basis: Was beide verlangen

Trotz aller Unterschiede teilen DORA und NIS2 einen gemeinsamen Kern:

  1. Systematisches Risikomanagement — nicht ad hoc, sondern als dokumentierter Prozess
  2. Lieferanten-/Dienstleistermanagement — wer mit Dritten arbeitet, muss deren Risiken kennen und steuern
  3. Incident-Response — Vorfälle melden und daraus lernen
  4. Governance — die Geschäftsleitung muss involviert sein
  5. Dokumentation — nachvollziehbar für die Aufsicht

Unternehmen, die ein solides Third-Party Risk Management aufbauen, legen die Grundlage für beide Regulierungen gleichzeitig.

Was das für Ihr Drittparteienmanagement bedeutet

Wenn Sie im Finanzsektor tätig sind: Konzentrieren Sie sich auf DORA. Die DORA-Anforderungen an Drittparteienmanagement sind detaillierter als NIS2, und wenn Sie DORA erfuellen, haben Sie den Grossteil der NIS2-Anforderungen automatisch abgedeckt.

Wenn Sie in einem NIS2-regulierten Sektor tätig sind: DORA kann als Orientierung dienen. Die detaillierten Anforderungen von DORA (Register, Klauselliste, Risikoscoring) sind zwar nicht 1:1 auf NIS2 übertragbar, aber sie zeigen, wohin die Reise geht — und geben einen konkreteren Rahmen als die prinzipienbasierten NIS2-Anforderungen.

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