Register of Information nach DORA — Aufbau und Anforderungen

Was das DORA Register of Information (RoI) enthält, wie es aufgebaut sein muss und warum Excel dafür nicht reicht.

Was ist das Register of Information?

Das Register of Information (RoI) ist ein zentrales Element der DORA-Verordnung. Artikel 28 Absatz 3 verpflichtet alle Finanzunternehmen, ein Register zu führen, das sämtliche vertraglichen Vereinbarungen über die Nutzung von ICT-Dienstleistungen dokumentiert.

Das RoI ist nicht optional. Es muss auf Anfrage der zuständigen Aufsichtsbehörde — BaFin in Deutschland, FMA in Österreich — vorgelegt werden können.

Was das Register enthalten muss

Die European Banking Authority (EBA) hat ein standardisiertes Format für das RoI definiert. Es umfasst mehrere Berichtstabellen:

Die Kernbereiche

BereichInhaltBeispiel
Allgemeine InformationenIdentifikation des FinanzunternehmensLEI, Name, Aufsichtsbehörde
Vertragliche VereinbarungenAlle ICT-DienstleisterverträgeVertragsnummer, Typ, Laufzeit, Kündigungsfristen
ICT-DienstleisterIdentifikation jedes AnbietersLEI/Registernummer, Sitz, Konzernstruktur
ICT-DienstleistungenArt der bezogenen LeistungenCloud-Hosting, Softwareentwicklung, Outsourcing
KritikalitätsbewertungEinstufung der DienstleistungKritisch oder wichtig für den Geschäftsbetrieb
Sub-OutsourcingUnterauftragnehmer der DienstleisterWer steckt hinter Ihrem Anbieter?

Besondere Anforderungen

  • LEI-Codes: Jeder Dienstleister muss mit einer Legal Entity Identifier (LEI) identifiziert werden — sofern vorhanden
  • Konzernstrukturen: Wenn Ihr Dienstleister Teil eines Konzerns ist, muss die Muttergesellschaft dokumentiert werden
  • Sub-Outsourcing-Ketten: Nicht nur direkte Anbieter, sondern auch deren wesentliche Unterauftragnehmer
  • Standortinformationen: Wo werden die Daten verarbeitet? In welchem Land steht die Infrastruktur?

Der Unterschied zwischen RoI und einer Anbieterliste

Viele Institute verwechseln das Register of Information mit einer einfachen Lieferantenliste. Der Unterschied ist erheblich:

MerkmalAnbieterlisteRegister of Information
FormatFrei (meist Excel)EBA-standardisiert
InhaltName, Kontakt, VertragLEI, Konzernstruktur, Sub-Outsourcing, Kritikalität
VerknüpfungenKeineVertrag ↔ Anbieter ↔ ICT-Leistung ↔ Geschäftsprozess
AktualisierungAd hocLaufend, mindestens jährlich
Export-FormatCSV/PDFEBA-konformes Format (XML/XBRL)
PrüfbarkeitEingeschränktVollständig — das ist der Sinn

Als ich das RoI für eine regulierte Bank erstellt habe, war die größte Überraschung nicht der Umfang, sondern die Verknüpfungen: Jeder Vertrag muss mit dem Anbieter, der ICT-Leistung und dem unterstützten Geschäftsprozess verbunden sein. In Excel werden das schnell Dutzende von Tabellenblättern mit fragilen VLOOKUP-Formeln.

Aufbau in der Praxis: Drei Ansätze

Ansatz 1: Excel

Technisch möglich, aber mit erheblichen Nachteilen:

  • Keine Validierung (fehlerhafte LEIs, fehlende Pflichtfelder bleiben unbemerkt)
  • Kein EBA-konformer Export ohne manuelle Konvertierung
  • Verknüpfungen zwischen Tabellen sind fehleranfällig
  • Kein Audit-Trail (wer hat wann was geaendert?)

Für den Einstieg machbar, als Dauerlösung für prüfungspflichtige Institute nicht empfohlen.

Ansatz 2: Enterprise GRC-Tool

ServiceNow, OneTrust und Co. können RoI-Daten verwalten, sind aber:

  • Teuer (EUR 50.000+/Jahr)
  • Komplex in der Einrichtung (6-12 Monate)
  • Nicht nativ auf DORA ausgelegt (RoI-Module oft nachgerüstet)

Ansatz 3: DORA-Spezialsoftware

Zweckgebaut für DORA-Anforderungen:

  • EBA-konformer Export auf Knopfdruck
  • Integrierte LEI-Validierung
  • Verknüpfungen zwischen Verträgen, Anbietern und Leistungen eingebaut
  • Bezahlbar für kleine Institute

Mehr dazu im Vergleich: Excel vs. GRC vs. Spezialsoftware.

Häufige Fehler beim RoI-Aufbau

  1. Zu spät anfangen: Das RoI ist kein Projekt, das man in zwei Wochen erledigt. Datensammlung allein dauert bei den meisten Instituten Wochen.
  2. LEIs ignorieren: Nicht jeder Dienstleister hat eine LEI. Aber wo vorhanden, muss sie im Register stehen — und sie muss korrekt sein.
  3. Sub-Outsourcing vergessen: Ihr Cloud-Provider nutzt selbst Rechenzentren eines Dritten. Diese Kette muss dokumentiert werden.
  4. Kritikalität nicht bewerten: Jede ICT-Dienstleistung muss als “kritisch oder wichtig” eingestuft oder explizit als “nicht kritisch” dokumentiert werden.
  5. Einmalig erstellen und vergessen: Das RoI muss laufend aktualisiert werden — bei jedem neuen Vertrag, jeder Änderung, jedem Anbieterwechsel.

Wann wird das RoI abgefragt?

Die Aufsichtsbehörde kann das Register of Information jederzeit anfordern. Konkret:

  • Regelmäßige Meldungen: EBA plant eine jährliche Meldepflicht für das RoI
  • Ad-hoc-Anfragen: Bei Prüfungen oder Vorfällen
  • Anlassbezogen: Bei Verdacht auf Konzentrationsrisiken oder bei Störungen eines kritischen ICT-Drittanbieters

Die Antwortzeit ist kurz. “Wir brauchen drei Wochen, um das zusammenzustellen” ist keine akzeptable Antwort.

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